Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 02.06.2009 - 13-VII-08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (Rauchverbot in Gaststätten)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 02.06.2009 - 13-VII-08
- VerfGH Bayern, 04.11.2010 - 13-VII-08
- VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.06.2009 - 13-VII-08
Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 6. August 2008 (NJW 2008, 2701) - unter Bezugnahme auf seine zu den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder Baden-Württemberg und Berlin ergangene Entscheidung vom 30. Juli 2008 (NJW 2008, 2409) - ausgeführt, dass die Regelungen des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes über das Rauchverbot in Gaststätten weder Raucher noch Gaststättenbetreiber in den Grundrechten des Grundgesetzes verletzen.Hat sich der Gesetzgeber - wie derzeit in Bayern - aufgrund des ihm zukommenden Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums für ein striktes Schutzkonzept entschieden, das einer möglichst großen Reichweite und Effizienz des Schutzes vor den Gefahren des Passivrauchens den Vorrang einräumt, kann er dem Gesundheitsschutz gegenüber den kollidierenden Freiheitsrechten von Gastwirten auch dann den Vorzug geben, wenn für diese Gaststätten besondere berufliche oder wirtschaftliche Belastungen entstehen und sogar ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 2409).
- BVerfG, 06.08.2008 - 1 BvR 3198/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.06.2009 - 13-VII-08
Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 6. August 2008 (NJW 2008, 2701) - unter Bezugnahme auf seine zu den Nichtraucherschutzgesetzen der Länder Baden-Württemberg und Berlin ergangene Entscheidung vom 30. Juli 2008 (NJW 2008, 2409) - ausgeführt, dass die Regelungen des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes über das Rauchverbot in Gaststätten weder Raucher noch Gaststättenbetreiber in den Grundrechten des Grundgesetzes verletzen. - VerfGH Bayern, 27.08.2008 - 5-VII-08
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das …
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.06.2009 - 13-VII-08
Nach diesen Maßstäben ist die beantragte einstweilige Anordnung nicht zu erlassen (so bereits VerfGH vom 27.8.2008 Vf. 5-VII-08; vgl. auch VerfGH vom 9.12.2008 Vf. 8-VII-08), weil die Popularklage offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
- VerfGH Bayern, 05.06.1989 - 3-VII-89
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.06.2009 - 13-VII-08
Umgekehrt kann der Erlass der einstweiligen Anordnung dann geboten sein, wenn die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Vorschrift offensichtlich ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 5.6.1989 = VerfGH 42, 86/91 m. w. N.; VerfGH vom 28.1.2008). - VerfGH Bayern, 13.01.1995 - 18-VII-94
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.06.2009 - 13-VII-08
Wegen der weit reichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren in der Regel auslöst, ist an die Voraussetzungen, unter denen sie erlassen werden kann, ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.1995 = VerfGH 48, 1/3 f.). - VerfGH Bayern, 09.12.2008 - 8-VII-08
Rücknahme einer Popularklage
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.06.2009 - 13-VII-08
Nach diesen Maßstäben ist die beantragte einstweilige Anordnung nicht zu erlassen (so bereits VerfGH vom 27.8.2008 Vf. 5-VII-08; vgl. auch VerfGH vom 9.12.2008 Vf. 8-VII-08), weil die Popularklage offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09
Nichtraucherschutz in Gaststätten - bauliche Voraussetzungen für Nebenräume
Denn eine stärkere Belastung solcher Betriebe, einschließlich der Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz, ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt (…vgl. zum Ganzen BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 aaO. Rdnr. 102, 122, 125; vgl. auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung v. 02.06.2009 - Vf. 13-VII-08 - juris).